für die Erstausstattungen einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte,
In der Regel werden festgelegte Pauschalen bezahlt, mit denen eine Grundausstattung möglich sein soll. Die Gewährung von Gutscheinen ist ebenfalls möglich.
Was zu dem Notwendigen gehört, wird allerdings sehr unterschiedlich ausgelegt.
Der Begriff der Erstausstattung wird vom Amt eng ausgelegt und gilt tatsächlich nur, wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen oder es andere wichtige Gründe gibt.
für die Erstausstattungen mit Bekleidung, für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes,